www.assekuranzmax.de - Ihr Versicherungsmakler - Uwe Rüttger

Ihr Versicherungsmakler
Menü

Lexikon - Erstprämie

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Erstprämie

Die Erstprämie ist die erste vereinbarte Monats- oder Jahresprämie und setzt den Versicherungsschutz in Kraft. Bei verspäteter Zahlung der ersten Prämie kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.  mehr...

Kündigung

Eine Kündigung des Versicherungsvertrages, welcher auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde, kann vom Versicherungsnehmer zum Ende des laufenden Versicherunsjahres mit einer einmonatigen Frist, höchstens  mehr...

Versicherungsbeginn

Der Zeitpunkt an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt ist der Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt frühstens zu dem im Vertrag vereinbarten Termin und meist mit Zahlung der Ers  mehr...

vorläufige Deckung

Die Versicherungsgesellschaften überbrücken mit der vorläufigen Deckung den Zeitpunkt zwischen Vertragsabschluss und Zusendung des Versicherungsscheins bzw. Zahlung der Erstprämie. Bisher war die vorläufige  mehr...

Zahlungspflicht

Die Entrichtung der Versicherungsprämie ist die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers. Diese richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen oder den Tarifen der Versicherungsgesellschaft. Wird der Versicherungsschein  mehr...

Zahlungsverzug

Kann ein Schuldner durch sein Verschulden weder termingerecht, noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlen, gerät er in Verzug. Dies kann zum Vertragsrücktritt durch den Versicherer  mehr...

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Uwe Rüttger
Turnstr. 21
42781 Haan
mehr...
not visible