Hüten fremder Pferde
Alle versicherten Personen sind beim Hüten fremder Pferde versichert.
In der Regel würde im Schadensfall zuerst die Pferdehaftpflicht des Tieres leisten. Wenn keine Pferdehaftpflicht abgeschlossen wurde, haftet die Private Haftpflichtversicherung, wenn den Versicherungsnehmer ein Verschulden am Schaden trifft.