www.assekuranzmax.de - Ihr Versicherungsmakler - Uwe Rüttger

Ihr Versicherungsmakler
Menü

Lexikon - Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)

In der allgemeinen Haftpflichtversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadensverursachung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Erst die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers. Für die Frage der Haftung des Versicherten kann es durchaus von Bedeutung sein, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

siehe: VVG-Reform

Grobe Fahrlässigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Uwe Rüttger
Turnstr. 21
42781 Haan
mehr...
not visible